Bogensport-Dielfen

Abteilung des SV Dielfen e.V.

„Schuur on gemorje“ liebe Bogenfreunde,

wir freuen uns über Euer Interesse am „Grimbergparcors“ des SV Dielfen. Vor der untenstehenden Parcoursordnung und dem Parcoursplan hier noch ein paar Hinweise zur Parcoursnutzung. Wir haben einen kleinen - aber feinen - Parcours mit 20 Abschusspflöcken und 44 Zielen eingerichtet. Er besteht aus einem umzäunten Innenbereich rund um den Kleinkaliberstand des Schützenvereins und einem angrenzenden Waldstück. Der besondere Reiz liegt in der Bergbautopografie mit Schluchten, Senken und Erhebungen. Das bedeutet aber auch solides Schuhwerk für die Wege und ein wachsames Auge für die Umgebung. Das gilt besonders für den Einschussbereich an dessen Rand sich Ziel 1 und 22 befindet und es bei erhöhter Besucherzahl etwas mehr Rücksicht aufeinander bedarf. Auch im Gelände können andere Besucher in Sichtweite sein, daher ist es für uns selbstverständlich das auch dort eine besondere Umsicht an den Tag gelegt wird. Im Winter kann es durchaus passieren, dass wir den Parcours wegen Glatteis oder Schneebruch sperren müssen.

Die Anmeldung erfolgt per Email unter: bogensportdielfen@gmail.com Die Anmeldung sollte 1 Tag vorher erfolgen und von dort bekommt ihr dann den Zahlencode für das Eingangstor, als auch dem Zugang zum Außengelände, welcher sich im Innenbereich hinter Pflock 9 befindet. Nach Betreten ist das Schloss wieder auf 0 zu stellen. Im Unterstand findet ihr das Parcoursbuch für Euren Eintrag und eine Geldkassette. Dort kommt der Obolus von 10 Euro für Erwachsene und 5 Euro für Kinder hinein.

Neben der Anmeldung steht ein Kühlschrank aus dem man sich mit alkoholfreien Getränken zum Selbstkostenpreis bedienen kann.

 


Der Parcours kann ganzjährig, außer Montag ab 18 Uhr, Mittwoch und Freitag ab 17 Uhr nicht genutzt werden.

Samstag und Sonntag von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.

Compound- und Oneidabögen, sowie die Armbrust müssen leider Zuhause bleiben, sie sind im Parcours nicht erwünscht. Der vierbeinige Begleiter hingegen darf natürlich mitkommen, wenn er an der Leine geführt wird.

So, nun wünschen wir Euch viel Vergnügen und spannende Momente im Grimbergparcours.

Euer Team von der Bogensportabteilung des SV Dielfen.


Parcoursplan





Schützenverein Dielfen 1955 e. V.

Am Grimberg

57228 Wilnsdorf

www.schuetzenverein-dielfen.de



Parcoursordnung

(Stand 01.11.2019)

1. Das Parcoursgelände besteht aus einem umzäunten Innenbereich und einem freien Außenbereich. Der Zugang zum Außengelände befindet sich innerhalb des umzäunten Geländes und ist mit einem Zahlenschloss versehen. Das Betreten und Verlassen des Parcoursgeländes ist ausschließlich durch den dafür vorgesehenen Zugang erlaubt.

2. Alle Parcoursbesucher haben sich vor der Parcoursbegehung im Parcoursbuch am Einschießplatz einzutragen und nach Beendigung des schießens auszutragen. Minderjährige Vereinsmitglieder dürfen den Parcours nur in Begleitung eines Volljährigen begehen.

3. Gastschützen haben nach dem Eintrag in das Parcoursbuch ihren Beitrag in Höhe von 10 € (Kinder und Jugendliche 5 €) in den ausgehängten Briefkasten zu entrichten. Sie müssen im Besitz einer gültigen privaten Haftpflichtversicherung sein und bestätigen dies mit ihrer Anmeldung.

4. Um uns vor Diebstählen zu schützen wir der Parcoursbereich Videoüberwacht.

6. Ein Parcoursplan hängt am Einschießplatz zur Orientierung aus. Die Mitglieder des Vereins sind jederzeit berechtigt, die Ausrüstung der auf dem Parcours befindlichen Nutzer zu überprüfen. 

7. Mit dem Eintrag in das Parcoursbuch erkennt der Bogensportler/die Bogensportlerin die Benutzungsregeln des Schützenvereins Dielfen für den Parcours an und verpflichtet sich diese einzuhalten. 

8. Zugelassen sind alle Bogenarten außer Compoundbogen, Oneidabogen und Armbrust. Zum Schießen sind nur Pfeile mit Feld- und Kugelspitzen zugelassen, das Mitführen von Jagdspitzen ist verboten.

9. Es darf nur von den aufgestellten Abschusspflöcken geschossen werden. Schüler und Bogensportler mit schwachen Bögen können sich in der Ziellinie eine Abschussposition näher am Ziel wählen. 

10. Der Bogen mit aufgelegtem Pfeil darf nur in Richtung der Scheibe ausgezogen werden. 

11. Der Spann- und Zielvorgang beim Auszug des Bogens (alle Stilarten) darf nicht über die Scheibenoberkante hinausgehen. 

12. Das Schießen erfordert immer ein von Mensch und Tier freies Schussfeld. Jeder Sportler hat bei seinem Schuss darauf zu achten! Das Zielen auf Mensch oder Tier führt zum sofortigen Verweis vom Parcoursgelände!

13. Pro Tier dürfen maximal 3 Pfeile geschossen werden!

14. Werden Pfeile neben oder hinter der Scheibe gesucht, so ist diese zu sichern (Kette vorlegen, Bogen anlehnen o. ä.). So gekennzeichnete Scheiben dürfen nicht beschossen werden. 

15. Es ist verboten, senkrecht in die Höhe zu schießen, da der Pfeilflug und der Auftreffpunkt des Pfeils nicht kontrollierbar sind.

16. Das Begehen des Parcours ist nur in der vorgegebenen Richtung zulässig. Das Verlassen des Parcours (Abkürzen der Runde) ist nur an den dafür vorgegebenen Punkten zulässig.

17. Außerhalb des Einschießplatz besteht in dem Parcours absolutes Rauch- und Alkoholverbot. 

18. Es dürfen weder Abfall noch Pfeilreste zurückgelassen werden. 

19. Tiere dürfen weder erschreckt, noch beschossen werden. 

20. Der Schusskanal darf nicht verändert werden, Bäume und andere Pflanzen dürfen nicht beschädigt werden. 

21. Die Ziele sind pfleglich zu behandeln, die Pfeile sind vorsichtig aus dem Backstop und den Tieren zu ziehen.  Der Einsatz von Messern zur Pfeilentfernung ist bei den Tieren und Backstopmatten verboten.

22. Mitgeführte Hunde sind während der gesamten Begehung an der Leine zu führen.   

23. Grundstückseigentümer und Parcoursbetreiber haften nicht für Schäden an Personen oder Sachen die durch den Schützen selbst oder durch Andere und / oder Umwelteinflüsse verursacht werden.

24. Ein Haftungsausschluss ist von jedem Parcoursbenutzer mit der Eintragung ins Parcoursbuch anerkannt. 

25. Die Benutzung der Parcours erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Schütze ist für die Einhaltung der Sicherheitsregeln selbst verantwortlich.  Mit Benutzung des Parcours erklärt jeder Schütze den Verzicht auf Ansprüche aller Art bei Sach- und Personenschäden, insbesondere gegenüber dem Schützenverein Dielfen 1955 e.V.

26. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Verweis vom Parcoursgelände!

 

Niederdielfen den 01.11.2019

i.V. Martin Spork (2. Vorsitzender); i.A. Peter Veith (Parcourswart)